GRUNDLAGEN DER FREIMAUREREI

Die Geschichte der Freimaurerei

Über die Ursprünge der Freimaurerei, die in den Steinmetz-Bruderschaften des Mittelalters begründet sein soll, ist wenig bekannt. Das Jahr 1717 ist das Geburtsjahr der spekulativen Maurerei, als die ursprünglichen Werkmauerlogen um sogenannte «accepted masons», «angenommene Maurer» erweitert wurden. Also Kaufleute, Beamte, Lehrer, Künstler, Ärzte, Adelige oder Geistliche, die die Baukunst der Maurer, deren Wissen und Gedankengut nicht handwerklich, sondern geistig weiterführten.

In den folgenden Jahren und Jahrzehnten erfuhr die freimaurerische Bewegung einen beachtlichen Aufschwung. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erwachten die grösstenteils im Untergrund weiterwirkenden Logen zu neuem Leben und konnten sich von nun an, abgesehen von vereinzelten politischen Interventionen und der Obstruktion durch die Kirche oder totalitärer Regimes, freier und öffentlich entfalten.

Grundlagen der liberalen Freimaurerei

Als Fundament der Freimaurerei gelten das Zeitalter der Aufklärung und die Gedanken ihrer wichtigsten Geistesgrössen wie zum Beispiel Immanuel Kant. Der «Austritt des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit», wie es Kant umschrieb, fordert die innere Befreiung des Individuums von überlieferten Dogmen oder Vorurteilen. Die Philosophie der Aufklärung – über die in Zeitschriften, Clubs, aber noch viel mehr in Freimaurerlogen debattiert wurde – führte schliesslich zur Französischen Revolution und der Ausrufung der Menschenrechte.
Die Maximen «Liberté, Egalité, Fratenité» gelten seither auch für die liberale Freimaurerbewegung.

Die Spaltung der Freimaurerei

1813 gibt die Grand Loge of England in ihren «Articles of Union» die Absicht bekannt, die Religions- und Gewissensfreiheit durch die Pflicht zu ersetzen, an den allmächtigen Gott zu glauben. Damit war die Spaltung besiegelt. Man spricht innerhalb der Freimaurerbewegung – einer eigentlich nach den gleichen Idealen strebenden Gemeinschaft – von «regulären» oder «liberalen» Logen.

Die «regulären» Grosslogen lehnen es ab, zu Logen Beziehungen zu unterhalten oder deren Mitglieder als Freimaurer anzuerkennen, die sich nicht zum Glauben an ein «höheres Wesen» bekennen. Zu den nicht als «regulär» anerkannten Logen gehört namentlich der Grand Orient de France, der sich zur absoluten Freiheit bekennt, die nicht durch religiöse Dogmen beeinträchtigt sein darf. Die Unabhängigkeit des Geistes ist seit 1723 im Grundgesetz der Freimaurerei verankert. Der Grand Orient nimmt in seinen Logen Menschen aller Geistesanschauungen und aller politischen Richtungen auf.

Die Freimaurerei in der Schweiz

Trotz der Empörung einer Mehrzahl der Brüder aus den eigenen Reihen gegen den angelsächsischen Dogmatismus, verfügt die Grossloge von England 1965 den Abbruch der Beziehung zur Grossloge von Frankreich auch für die scheizerischen Logen. Diesem Diktat beugt sich schliesslich der Konvent der Schweizerischen Grossloge «Alpina».

Sieben Logen liberaler Provenienz gründen ein Jahr später in Genf die Grossloge der Schweiz. Seit 1995 nennt sie sich wieder Grand Orient de Suisse und zählt 17 Logen.

Diese Trennung von Menschen gleicher Ausrichtung und Gesinnung ist mit dem Anspruch auf Mitmenschlichkeit und Brüderlichkeit der freimaurerischen Bewegung nicht vereinbar. Ohne gegenseitige Achtung bleibt Freimaurerei Vereinsmeierei.

     

 

 

 
  © Freimaurerloge zum Flammenden Stern im Orient von Bern